Anordnung des Ruhens für das Pflanzenschutzmittel Reflect hinsichtlich der Anwendungen in Gemüsepaprika
Datum: 11.10.2018
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat mit Bescheid vom 10. Oktober 2018 das Ruhen der Zulassung des Pflanzenschutzmittels Reflect (Zulassungsnummer 008268-00) hinsichtlich der Anwendungen in Gemüsepaprika angeordnet. Die anderen Anwendungen des Mittels sind von der Entscheidung nicht betroffen.
Das Ruhen der Zulassung wurde vom Zulassungsinhaber beantragt. Hintergrund ist eine Überschreitung des geltenden Rückstandshöchstgehalts von Isopyrazam in Paprika in Höhe von 0,09 mg/kg Die Verkehrsfähigkeit des Erntegutes ist nicht gewährleistet.
Ausgabejahr
2018
Datum
11.10.2018
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