Inlandsabsatz und Export von Pflanzenschutzmitteln - Jahresbericht 2017

Datum: 18.09.2018

Gemäß § 64 des Pflanzenschutzgesetzes sind Hersteller, Vertreiber und Importeure von Pflanzenschutzmitteln verpflichtet, dem BVL die Mengen der Pflanzenschutzmittel und Wirkstoffe zu melden, die im Inland abgegeben oder ausgeführt wurden. Das BVL veröffentlicht die zusammengefassten Daten zusammen mit weiteren Statistiken über Pflanzenschutzmittel in jährlichen Berichten. Der Bericht für das Meldejahr 2017 ist soeben erschienen. Erstmals enthält der Bericht eine Zeitreihe des Wirkstoff-Absatzes in Deutschland seit 1977.

Ausgabejahr 2018
Datum 18.09.2018

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