Anordnung des Ruhens für die Pflanzenschutzmittel DIGATOR und Grasser 100 EC hinsichtlich der Anwendungen in Winterraps

Datum: 20.03.2018

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat mit Bescheid vom 16. März 2018 das Ruhen der Zulassung des Pflanzenschutzmittels DIGATOR (Zulassungsnummer 008386-00, auch vertrieben unter der Bezeichnung Grasser 100 EC, 008386-60) hinsichtlich der Anwendungen in Winterraps angeordnet. Gleichzeitig wurde die sofortige Vollziehung der Entscheidung angeordnet. Das Pflanzenschutzmittel darf deshalb bis auf Weiteres für die Anwendung in Winterraps nicht mehr in Verkehr gebracht und in Winterraps nicht mehr angewendet werden. Die Anwendungen des Mittels in Zuckerrüben und Kartoffeln bleiben von der Entscheidung unberührt.

Hintergrund für die Entscheidung des BVL sind Unklarheiten bezüglich der Eigentumsrechte eingereichter Studien.

Ausgabejahr 2018
Datum 20.03.2018

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