Anordnung des Ruhens für Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Deiquat in Hopfen
Datum: 23.02.2018
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat am 21. Februar 2018 für Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Deiquat das Ruhen der Zulassung für die Anwendung in Hopfen angeordnet. Diese Anwendung ist damit ab sofort nicht mehr zulässig.
Davon betroffen sind die folgenden Pflanzenschutzmittel:
- Reglone (Zulassungsnummer 050287-00)
- Reglor (050287-60)
- Dessix (050287-61)
- Bleran (050287-63)
- REGLEX (050287-64)
- Mission 200 SL (050287-65)
- Profi Deiquat Super (050287-66)
- Mission (006491-00)
Das Ruhen für die Anwendung in Hopfen gilt auch für zugehörige Pflanzenschutzmittel des Parallelhandels. Die anderen Anwendungen der Mittel sind von der Entscheidung nicht betroffen.
Überwachungsdaten aus der Hopfenwirtschaft und neue Ergebnisse von Rückstandsversuchen zeigen, dass der geltende Rückstandshöchstgehalt von Deiquat in Hopfen in Höhe von 0,01 mg/kg bei sachgerechter Anwendung nicht in allen Fällen eingehalten werden kann. Damit ist die Verkehrsfähigkeit des Erntegutes nicht gewährleistet.
Ausgabejahr
2018
Datum
23.02.2018
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