Änderung der Dosierangaben bei der Pflanzenschutzmittelzulassung in Raumkulturen

Datum: 16.02.2018

Im Central Zone Steering Committee (CZSC) wurde beschlossen, dass ab 01. Januar 2020 für Zulassungsanträge neuer Mittel für Anwendungen (GAP) in den Raumkulturen Kernobst, Weinrebe und hochwachsende Gemüsekulturen das Laubwandflächenkonzept in der Wirksamkeitsprüfung Anwendung finden wird (s. Bullet Points auf CIRCABC). Dabei wird die Aufwandmenge auf die zu behandelnde Laubwandfläche (Definition siehe unten) bezogen [z. B. kg oder l/10.000 m² Laubwandfläche] und nicht auf eine Grundfläche [z. B. kg oder l/ha Grundfläche]. Sie wird eine zusätzliche Angabe in der GAP darstellen neben der max. Einzelaufwandmenge (inkl. Wasseraufwand) und der max. Aufwandmenge in der Kultur bzw. Jahr mit Grundflächenbezug, welche wie bisher üblich anzugeben sind. Eine Staffelung der Aufwandmenge nach Entwicklungsstadien oder nach Pflanzengröße bzw. Kronenhöhe der Kultur erfolgt grundsätzlich nicht mehr. In der GAP-Tabelle sollen die Aufwandmengen mit Bezug auf die Laubwandfläche zusätzlich in den Spalten 10-12 (application rate) angegeben werden.

Mit Stichtag 1. Januar 2020 werden in Zulassungsanträgen für diese Raumkulturen nur noch Zulassungsdossiers akzeptiert, welche nach dem Laubwandflächenkonzept angelegt wurden und aufbereitet sind. Dazu ist es zwingend erforderlich, dass die Aufwandmengen der im Dossier vorgelegten Wirksamkeitsstudien nach dem Laubwandflächenkonzept angelegt wurden. Nach dem EPPO Standard PP1/226(2) Number of efficacy trials werden in der Regel Wirksamkeitsstudien aus 2 Jahren verlangt. Das heißt ab dem Jahr 2018 müssen die Studien zur Vorlage ab 2020 sämtlich nach dem Laubwandflächenmodell durchgeführt werden. Studien nach den bisherigen Dosiermodellen - wie die Staffelung der Aufwandmengen in Abhängigkeit von Entwicklungsstadien (BBCH) oder Pflanzenhöhen - können dann grundsätzlich nicht mehr anerkannt werden.

Bei der Durchführung der Wirksamkeitsstudien in Raumkulturen sind stets die Geometriedaten der Versuchsanlagen zu dokumentieren, wie im EPPO Standard PP 1/239(2) erläutert. Die Erhebungen sind auch für Kulturen (z. B. Zierpflanzen, Hopfen, Steinobst, Beerenobst) durchzuführen, für die jetzt noch keine Umstellung auf das Laubwandflächenmodell erfolgt. Nur so ist gewährleistet, dass zu einem späteren Zeitpunkt nach Einführung des Laubwandflächenkonzepts diese Studien auch noch verwendet werden können.

Die Bewertung von Rückstandsstudien erfolgt derzeit wie zuvor auf Basis der Aufwandmengen, welche auf einen Hektar Grundfläche bezogen sind. Aber auch in diesen Studien sollen die Geometriedaten der Versuchsanlage erfasst werden, so dass eine Umrechnung der Aufwandmengen auf eine Laubwandfläche erfolgen kann.
Auch für erneute Anträge (renewals) soll die Umstellung auf das Laubwandflächenmodell erfolgen. Hierzu wird eine eigene Information herausgegeben werden.

Definition Laubwandfläche

Die Laubwandfläche definiert sich nicht nur als eine Laubwand im engeren Sinne, sondern als die gesamte von den Düsen vertikal behandelte Fläche, die neben der sogenannten Laub- auch z.B. eine Fruchtzone enthält. Mit Laubwand können aber auch Teilflächen gemeint sein, wenn z.B. nur die Traubenzone bei Weinreben behandelt oder beim chemischen Entfernen von Stocktrieben nur der Stammbereich der Weinreben gespritzt wird. Die behandelte Laubwandfläche ergibt sich somit aus dem Spritzband, das von den geöffneten Düsen erzeugt wird.

Nicht alle Kulturen können zu allen Entwicklungsstadien als Raumkultur betrachtet werden, wie z.B. Gemüsekulturen. In einem frühen Entwicklungsstadium (niedrige Pflanzenhöhe) werden solche Kulturen meist noch wie eine Flächenkultur behandelt, in dem das Spritzgestänge parallel zur Erdoberfläche geführt wird (flächig oder als Reihenbehandlung); erst zu einem späteren Entwicklungsstadium erfolgt die Spritzung mit einem senkrechtem Spritzbalken, wie in Raumkulturen üblich. Die Angabe z.B. pro 10.000 m² Laubwandfläche als tatsächlich behandelte Fläche kann aber auch hier verwendet werden, zu frühen Entwicklungsstadien eben parallel zur Bodenoberfläche gemeint, später die senkrecht behandelte Laubwandfläche. Die Angabe bezieht sich stets auf das durch die geöffneten Düsen erzeugte Spritzband.

Formeln zur Berechnung der zu behandelnde Zielfläche für eine ein Hektar große Feldfläche

Zu behandelnde (Teil)grundfläche:
Zu behandelnde (Teil)fläche [m²/ha Grundfläche] =
Breite des Spritzbandes [m] x 10.000 m² / Reihenabstand [m]

Beispiel für eine Bandbehandlung von 0,5 m Breite bei einem Reihenabstand von 1 m:
= 0,5 m (Breite Spritzband) x 10.000 m² / 1 m (Reihenabstand) = 5.000 m² zu behandelnde (Teil)fläche/ ha Grundfläche

Zu behandelnde Laubwandfläche bei beidseitiger Behandlung:
Zu behandelnde Laubwandfläche [m²/ha Grundfläche] =
Höhe des Spritzbandes [m] x 2 x 10.000 m² / Reihenabstand [m]

Beispiel für eine typische Laubwandfläche im Weinbau bei beidseitiger Behandlung der Laubwand:
= 1,6 m (Höhe Spritzband/Laubwand) x 2 (beidseitige Behandlung) x 10.000 m² / 2 m (Reihenabstand) = 16.000 m² zu behandelnde Laubwandfläche/ ha Grundfläche

Ausgabejahr 2018
Datum 16.02.2018

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