Keine Anwendung der Pflanzenschutzmittel Mospilan SG und Danjiri mit Netzmitteln
Datum: 05.02.2018
Korrektur der Fachmeldung vom 31. Januar 2018
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat für das Pflanzenschutzmittel Mospilan SG (Zulassungsnummer 005655-00; auch vertrieben als Danjiri, 005655-60) die Anwendung zusammen mit Netzmitteln untersagt, damit der Rückstandshöchstgehalt des Wirkstoffs Acetamiprid in Honig eingehalten werden kann.
Hintergrund
Nach der Anwendung von Mospilan SG in Kombination mit Netzmitteln sind in mehreren Bundesländern Überschreitungen des Rückstandshöchstgehalts von Acetamiprid in Honig aufgetreten.
Um sicherzustellen, dass bei der Anwendung in Massentrachten wie Raps und im Obstbau während der Blüte der Rückstandshöchstgehalt von 0,05 mg Acetamiprid pro kg Honig eingehalten werden kann, hat das BVL für Mospilan SG und Danjiri die folgende Auflage vergeben:
„VV553 - Keine Anwendung in Kombination mit Netzmitteln.“
Die Auflage gilt ab sofort für alle Anwendungen von Mospilan SG und Danjiri. Andere Pflanzenschutzmittel mit Acetamiprid sind derzeit nicht betroffen.
Ausgabejahr
2018
Datum
05.02.2018
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