Anordnung des Ruhens für Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Flupyrsulfuron
Datum: 14.12.2017
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat am 13. Dezember für Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Flupyrsulfuron das Ruhen der Zulassung angeordnet. Davon betroffen sind die folgenden Pflanzenschutzmittel:
- ABSOLUTE M (Zulassungsnummer 005873-00)
- CIRAL (004510-00)
- LEXUS (024371-00)
- VERTIX (004781-00)
Die Anordnung gilt mit Wirkung vom 14. Dezember 2017. Damit dürfen die genannten Pflanzenschutzmittel ab diesem Datum nicht mehr in Verkehr gebracht und nicht mehr angewendet werden. Das gilt auch für zugehörige Pflanzenschutzmittel des Parallelhandels.
Hintergrund
Die Genehmigung von Flupyrsulfuron als Wirkstoff in Pflanzenschutzmitteln ist von der Europäischen Kommission nicht erneuert worden, nachdem die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit in ihrer Bewertung zu dem Schluss gekommen ist, dass unannehmbare Auswirkungen auf das Grundwasser und schädliche Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit derzeit nicht ausgeschlossen werden können. Gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2017/1496 mussten die Mitgliedstaaten bestehende Zulassungen flupyrsulfuronhaltiger Pflanzenschutzmittel bis zum 13. Dezember 2017 beenden. Da vor dem Europäischen Gerichtshof Rechtsmittel gegen die Nichterneuerung der Genehmigung von Flupyrsulfuron eingelegt worden sind, hat das BVL die Zulassungen nicht widerrufen, sondern zunächst das Ruhen angeordnet.
Ausgabejahr
2017
Datum
14.12.2017
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