Widerruf der Zulassung des Pflanzenschutzmittels Kiron zur Anwendung an Knollensellerie

Datum: 26.10.2017

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat am 26. Oktober 2017 die Zulassung des Pflanzenschutzmittels Kiron (Zulassungsnummer 024138-00) zur Anwendung an Knollensellerie widerrufen. Diese Anwendung ist damit ab sofort nicht mehr zulässig. Andere Anwendungen des Pflanzenschutzmittels bleiben von der Entscheidung unberührt.

Hintergrund

Das Pflanzenschutzmittel Kiron enthält den Wirkstoff Fenpyroximat. Mit der Verordnung (EU) 2017/627 der Kommission wurden die Rückstandshöchstgehalte (RHG) für Fenpyroximat bei Kulturen, für die keine ausreichenden Informationen vorhanden waren, auf die Bestimmungsgrenze herabgesetzt. Dazu gehört auch Knollensellerie, für den nun ein RHG von 0,01* mg/kg gilt. Dieser RHG ist bei der Anwendung von Kiron nicht einhaltbar. Der abgesenkte RHG gilt für Erzeugnisse, die ab dem 27. Oktober 2017 hergestellt werden. Knollensellerie, der in dieser Saison behandelt wurde, ist also auch nach diesem Stichtag verkehrsfähig, wenn die Ernte vor dem 27. Oktober 2017 erfolgt.

Ausgabejahr 2017
Datum 26.10.2017

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