Inlandsabsatz und Export von Pflanzenschutzmitteln - Jahresbericht 2016
Datum: 29.09.2017
Gemäß § 64 des Pflanzenschutzgesetzes sind Hersteller, Vertreiber und Importeure von Pflanzenschutzmitteln verpflichtet, dem BVL die Mengen der Pflanzenschutzmittel und Wirkstoffe zu melden, die im Inland abgegeben oder ausgeführt wurden. Das BVL veröffentlicht die zusammengefassten Daten zusammen mit weiteren Statistiken über Pflanzenschutzmittel in jährlichen Berichten. Der Bericht für das Meldejahr 2016 ist soeben erschienen.
Ausgabejahr
2017
Datum
29.09.2017
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