Zulassung des Pflanzenschutzmittels Morsuvin widerrufen

Datum: 26.09.2017

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat die Zulassung des Pflanzenschutzmittels Morsuvin (Zulassungsnummer 024223-00) mit Wirkung vom 14. Oktober 2017 antragsgemäß widerrufen. Bei dem Produkt handelt es sich um ein Wildrepellent.

Nach dem Widerruf gilt eine Abverkaufsfrist bis zum 14. April 2018 für Ware, die sich zum Widerrufstermin bereits im freien Verkauf befindet und eine Aufbrauchfrist bis zum 14. Oktober 2018. Diese Fristen ergeben sich aus dem Pflanzenschutzgesetz und der Durchführungsverordnung (EU) 2017/1125.

Nach Ende der Aufbrauchfrist sind Reste der Pflanzenschutzmittel entsorgungspflichtig.

Hintergrund

Das Pflanzenschutzmittel Morsuvin enthält Tallölpech. Diese Substanz ("Repellents (Geruch) tierischen oder pflanzlichen Ursprungs/Tallölpech") war 2008 mit der Richtlinie 2008/127/EG bis zum 31. August 2019 als Wirkstoff in Pflanzenschutzmitteln genehmgt worden. Die Genehmigung wurde später verbunden mit der Auflage, bestimmte bestätigende Informationen vorzulegen. Der Antragsteller hat daraufhin Unterlagen eingereicht, die aber nach Auffassung der Europäischen Kommission nicht die gestellten Anforderungen erfüllen. Daraufhin hat die Europäische Kommission mit der Durchführungsverordnung (EU) 2017/1125 die Genehmigung von Tallölpech als Wirkstoff in Pflanzenschutzmitteln widerrufen.

Ausgabejahr 2017
Datum 26.09.2017

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