Empfehlungen für die Aussaat von Winterrapssaatgut, das mit Cyantraniliprole behandelt ist

Datum: 12.07.2017

Ende April 2017 hat die polnische Zulassungsbehörde ein Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Cyantraniliprole für die Saatgutbehandlung von Winterraps zugelassen. Nach EU-Recht und deutschem Recht darf entsprechend behandeltes Saatgut nach Deutschland importiert und hier ausgesät werden.

Dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) liegen keine Informationen darüber vor, ob bzw. in welchem Umfang die Saatgutbehandlung in Polen einer Qualitätssicherung unterliegt, die eine weitestgehende Staubfreiheit gewährleistet. Aufgrund der hohen Bienentoxizität und der systemischen Wirkungsweise von Cyantraniliprole empfiehlt das BVL allen Landwirten, die beabsichtigen, mit Lumiposa 625 FS behandeltes Saatgut auszusäen, vorsorglich die folgenden Aussaatbedingungen einzuhalten, um die Emission von Stäuben zu reduzieren:

  • Die Aussaat sollte nur dann mit einem pneumatischen Gerät erfolgen, wenn dieses in der "Liste der abdriftmindernden Sägeräte" des Julius Kühn-Instituts aufgeführt ist.
  • Keine Ausbringung des behandelten Saatgutes bei Wind mit Geschwindigkeiten über 5 m/s.
  • Das behandelte Saatgut einschließlich enthaltener oder beim Sävorgang entstehender Stäube vollständig in den Boden einbringen.

Des Weiteren sollten Betriebsleiter vorsorglich die zur Aussaat vorgesehenen Flächen mindestens 48 Stunden vor der Aussaat Imkern bekannt geben, deren Bienenstände sich im Umkreis von 60 m um die Aussaatflächen befinden.

Ausgabejahr 2017
Datum 12.07.2017

Pressekontakt

Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
Presse und Öffentlichkeitsarbeit • Gerichtstraße 49 • 13347 Berlin
Telefon: 030 18444 -88250 • Fax: 030 18444 -89999
E-Mail Adresse: * presse@bvl.bund.de