Anordnung des Ruhens für die Pflanzenschutzmittel Risolex und Risolex flüssig aufgehoben

Datum: 01.06.2017

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat die Anordnung des Ruhens für die Pflanzenschutzmittel Risolex (Zulassungsnummer 033282-00) und Risolex flüssig (043845-00) aufgehoben und die Zulassungen mit einer Beschränkung auf Kartoffeln, die zur Lagerung vorgesehen sind, bis zum 30. November 2017 verlängert.

Das Ruhen der Zulassung war zum 26. August 2016 angeordnet worden, weil zu diesem Termin eine Absenkung der Rückstandshöchstgehalte für Tolclofos-methyl in Kartoffeln von 0,2 mg/kg auf 0,01 mg/kg (= Bestimmungsgrenze) wirksam wurde. Nach einer neuen Bewertung wird der Rückstandshöchstgehalt demnächst wieder auf 0,2 mg/kg festgesetzt. Der Ständige Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel hat der Erhöhung zugestimmt, und der neue Wert ist auch bereits in der Datenbank der Europäischen Kommission hinterlegt. Wirksam wird er aber erst mit der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU, die im Laufe des Sommers zu erwarten ist. Das BVL hat daraufhin das Ruhen der Zulassung für die Pflanzenschutzmittel Risolex und Risolex flüssig aufgehoben und dabei die Anwendung mit der Auflage versehen, dass behandelte Kartoffeln nur als Lagerkartoffeln verwertet werden dürfen. Damit wird erreicht, dass Kartoffeln, die in dieser Saison noch mit den Pflanzenschutzmitteln behandelt werden, erst nach Wirksamwerden des neuen RHG zur Vermarktung gelangen. Es ist vorgesehen, die Beschränkung wieder aufzuheben, sobald der neue RHG veröffentlicht ist. Zudem wurden die Zulassungen, die ursprünglich bis zum 31. Mai 2017 befristet waren, bis zum 30. November 2017 verlängert.

Ausgabejahr 2017
Datum 01.06.2017

Weitere Informationen

Pressekontakt

Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
Presse und Öffentlichkeitsarbeit • Gerichtstraße 49 • 13347 Berlin
Telefon: 030 18444 -88250 • Fax: 030 18444 -89999
E-Mail Adresse: * presse@bvl.bund.de