Anwendung von bienengefährlichen Insektiziden im Winterraps

Datum: 12.04.2017

In der landwirtschaftlichen Praxis herrscht vor Beginn der Winterrapsblüte Unsicherheit über den Einsatz bienengefährlicher Insektizide. Deshalb möchte das BVL noch einmal die Vorschriften zum Schutz von Bienen erläutern.

In der landwirtschaftlichen Praxis herrscht vor Beginn der diesjährigen Winterrapsblüte Unsicherheit über die Einsatzmöglichkeit von Insektiziden, die als bienengefährlich (B1) eingestuft sind. Dies lassen zahlreiche Anfragen beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelicherheit (BVL), den zuständigen Länderbehörden und den Zulassungsinhabern vermuten. Anwender haben offensichtlich die Sorge, B1-Mittel falsch anzuwenden und damit Bienenschäden zu verursachen.

Deshalb möchte das BVL noch einmal die Vorschriften zum Schutz von Bienen erläutern. Grundsätzlich gilt: Pflanzenschutzmittel, die als bienengefährlich (B1) eingestuft sind, dürfen nicht auf blühende Pflanzen oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden. Die Anwendung ist auch unzulässig, wo blühende Unkräuter in der Kultur vorhanden sind.

Außerhalb der Blütezeit des Raps hat man häufig die Situation, dass blühende Unkräuter in Teilbereichen eines Schlages auftreten. Dabei kann es sich um Vorgewende, Kuppen oder Senken mit schlechterem Auflauf oder Kulturstand handeln, um angelegte Blühstreifen im Schlag oder um Randbereiche, wo eine Unkrautbekämpfung nicht möglich oder nicht erfolgreich war. In solchen Fällen braucht man auf den Einsatz eines bienengefährlichen Pflanzenschutzmittels nicht komplett zu verzichten, sondern es sind nur die Bereiche mit blühenden Pflanzen bei der Behandlung auszusparen, und zwar so, dass sie auch nicht von Abtrift getroffen werden. In den Pflanzenschutzaufzeichnungen ist die tatsächlich mit einem B1-Mittel behandelte Fläche zu vermerken. Ein solches Vorgehen ist zwar aufwendig, kann aber dennoch für das Resistenzmanagement sinnvoll sein. Denn bei einem kompletten Verzicht auf die bienengefährlichen Pflanzenschutzmittel drohen weiter abnehmende Sensitivitäten von resistenten Schädlingen wie Rapsglanzkäfern oder Kohlschotenrüsslern gegenüber den Wirkstoffen der bienenungefährlichen Mittel (Tau-Fluvalinat, Etofenprox, Thiacloprid und Acetamiprid), sodass in naher Zukunft diese Wirkstoffe nicht mehr hinreichend wirken werden.

Ausgabejahr 2017
Datum 12.04.2017

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