Berücksichtigung von Kumulations- und Synergieeffekten bei der gesundheitlichen Bewertung von Pflanzenschutzmitteln

Datum: 23.02.2017

Bei der gesundheitlichen Bewertung von Pflanzenschutzmitteln wird das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) künftig auch das kumulative akute Risiko für Verbraucher und das kumulative Risiko für Anwender bewerten.

Ab dem 1. März 2017 wird das Ergebnis der vom BfR vorgenommenen kumulativen Risikobewertungen Bestandteil der Bewertungsberichte sein, die das BfR im Zulassungsverfahren erstellt. Das gilt auch für Zulassungsanträge, die sich bereits in Bearbeitung befinden.

Antragsteller werden gebeten, bei Antragstellung ab dem 1. Januar 2018 eine kumulative Risikobewertung in dem entsprechenden Teil des Draft Registration Reports (dRR) einzufügen. Bei Anträgen, die sich in Bearbeitung befinden oder bis zum 31. Dezember 2017 gestellt werden, ist von den Antragstellern nichts zu veranlassen.

Bei der Bewertung von Kumulations- und Synergieeffekten folgt das BfR einem gestuften Konzept, das 2014 veröffentlicht wurde (Human health risk assessment from combined exposure in the framework of plant protection products and biocidal products).

Hintergründe und Einzelheiten hat das BVL im Bundesanzeiger bekannt gemacht (Bekanntmachung BVL 17/02/07 vom 8. Februar 2017).

Ausgabejahr 2017
Datum 23.02.2017

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