Zulassung des Pflanzenschutzmittels VONDAC DG zum 31. Januar 2017 widerrufen

Datum: 18.01.2017

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat die Zulassung des Pflanzenschutzmittels VONDAC DG (Zulassungsnummer 024245-00) zum 31. Januar 2017 widerrufen. Es handelt sich um einen Widerruf auf Antrag des Zulassungsinhabers. Somit sieht das Pflanzenschutzgesetz eine Abverkaufsfrist bis zum 31. Juli 2017 für Ware vor, die sich zum Widerrufstermin bereits im freien Verkauf befindet. Für Anwender gilt eine Aufbrauchfrist bis zum 31. Juli 2018. Nach Ende der Aufbrauchfrist sind Reste der Pflanzenschutzmittel entsorgungspflichtig.

Das Pflanzenschutzmittel VONDAC DG enthält den Wirkstoff Maneb. Dessen EU-Genehmigung als Wirkstoff in Pflanzenschutzmitteln endet am 31. Januar 2017. Es gab zunächst einen Antrag auf Erneuerung dieser Genehmigung. Daraufhin hatte die EU-Kommission die bestehende Genehmigung für Maneb bis zum 31. Januar 2018 verlängert, um bis dahin das Verfahren für die Erneuerung abschließen zu können. Es wurden dann jedoch keine ergänzenden Unterlagen zur Unterstützung der Erneuerung eingereicht. Die EU-Kommission sah deshalb die Verlängerung als nicht mehr gerechtfertigt an und hat mit der Durchführungsverordnung (EU) 2016/2035 das Genehmigungsende auf den 31. Januar 2017 festgelegt.

Ausgabejahr 2017
Datum 18.01.2017

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