Widerruf der Zulassung der Pflanzenschutzmittel Pirimor Granulat und PIRIMAX zur Anwendung an Stielmus im Gewächshaus

Datum: 28.11.2016

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat die Zulassung des Pflanzenschutzmittels Pirimor Granulat (Zulassungsnummer 052470-00; auch vertrieben als PIRIMAX, 052470-60) zur Anwendung an Stielmus im Gewächshaus widerrufen. Der Widerruf gilt mit Wirkung vom 1. Januar 2017. Ab diesem Stichtag ist die Anwendung der genannten Pflanzenschutzmittel an Stielmus im Gewächshaus nicht mehr zulässig.

Hintergrund

Auf Stielmus ist ab dem 1. Januar 2017 ein niedrigerer Rückstandshöchstgehalt anzuwenden, bedingt durch eine geänderte Systematik der Kulturgruppen. Bisher ist Stielmus (Rübstiel) den Baby-Leaf-Salaten (einschließlich der Brassica-Arten) zugeordnet, für die ein RHG von 15 mg/kg gilt. Ab dem 1. Januar 2017 wird Stielmus gemäß der Verordnung (EU) Nr. 752/2014 in die Gruppe Chinakohl eingeordnet, für die gemäß der Verordnung (EU) Nr. 2016/71 ein RHG von 0,5 mg/kg gilt. Die vorliegenden Rückstandsdaten zeigen, dass dieser Wert bei Anwendungen im Gewächshaus nicht sicher eingehalten werden kann.

Ausgabejahr 2016
Datum 28.11.2016

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