Fragen und Antworten zu Mindestabständen zum Schutz von Anwohnern bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln

Datum: 28.11.2016

Im April 2016 hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) aktualisierte Mindestabstände festgelegt, die Anwender von Pflanzenschutzmitteln zum Schutz unbeteiligter Dritter (Anwohner und Umstehende) einhalten müssen.

Die Anpassung der Mindestabstände war notwendig geworden, weil die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit eine EU-weit gültige Leitlinie zur Expositionsbewertung veröffentlicht hat.

Im Zusammenhang mit den Mindestabstandsreglungen gibt es zahlreiche Fragen von Anwendern, Anwohnern und Überwachungsbehörden. Die wichtigsten Fragen und Antworten zu Hintergründen und zur praktischen Umsetzung hat das BVL nun in einer FAQ-Sammlung zusammengestellt.

Ausgabejahr 2016
Datum 28.11.2016

Pressekontakt

Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
Presse und Öffentlichkeitsarbeit • Gerichtstraße 49 • 13347 Berlin
Telefon: 030 18444 -88250 • Fax: 030 18444 -89999
E-Mail Adresse: * presse@bvl.bund.de