Fragen und Antworten zu Mindestabständen zum Schutz von Anwohnern bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln
Datum: 28.11.2016
Im April 2016 hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) aktualisierte Mindestabstände festgelegt, die Anwender von Pflanzenschutzmitteln zum Schutz unbeteiligter Dritter (Anwohner und Umstehende) einhalten müssen.
Die Anpassung der Mindestabstände war notwendig geworden, weil die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit eine EU-weit gültige Leitlinie zur Expositionsbewertung veröffentlicht hat.
Im Zusammenhang mit den Mindestabstandsreglungen gibt es zahlreiche Fragen von Anwendern, Anwohnern und Überwachungsbehörden. Die wichtigsten Fragen und Antworten zu Hintergründen und zur praktischen Umsetzung hat das BVL nun in einer FAQ-Sammlung zusammengestellt.
Ausgabejahr
2016
Datum
28.11.2016
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