Zulassungsänderungen bei Pflanzenschutzmitteln mit den Wirkstoffen Folpet und Tolclofos-methyl

Datum: 24.08.2016

Nach der Absenkung von Rückstandshöchstgehalten (RHG) für die Wirkstoffe Folpet und Tolclofos-methyl hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit für drei Pflanzenschutzmittel das Ruhen der Zulassung angeordnet bzw. die Zulassung für bestimmte Anwendungen widerrufen. Die Änderungen werden zum 26. August 2016 wirksam.

Risolex (Zul.-Nr. 033282-00) und Risolex flüssig (Zul.-Nr. 043845-00)

Die Zulassungen ruhen ab dem 26. August 2016 vollständig. Das Ruhen bedeutet, dass Risolex und Risolex flüssig ab dem 26. August 2016 nicht mehr in Verkehr gebracht und nicht mehr angewendet werden dürfen. Abverkaufs- und Aufbrauchfristen sieht das Pflanzenschutzgesetz nach der Anordnung des Ruhens nicht vor.

Ridomil Gold Combi (Zul.-Nr. 024548-00)

Die Anwendungen in Zwiebelgemüse, Endivien und Kopfsalat, Spinat, Kohlrabi und Dicke Bohne werden zum 26. August 2016 widerrufen. In diesen Kulturen darf Ridomil Gold Combi nicht mehr angewendet werden.

Die neuen RHG gelten für Ware, die ab dem 26. August 2016 produziert wird. Mit diesem Stichtag ist die Pflanzenschutzmittel-Anwendung gemeint, nicht die Ernte. Werden Risolex, Risolex flüssig oder Ridomil Gold Combi vor dem 26. August 2016 angewendet, sind die erzeugten Lebensmittel unbefristet verkehrsfähig.

Hintergrund

Gemäß Artikel 12 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 erfolgte eine Überprüfung der bestehenden RHG unter anderem für die Wirkstoffe Folpet und Tolclofos-methyl. In der Folge wurden mit der Verordnung (EU) 2016/156 die RHG für bestimmte Erzeugnisse abgesenkt. Wo die abgesenkten RHG nicht eingehalten werden können, mussten die Kulturen aus der Zulassung herausgenommen werden.

Die Absenkungen rühren daher, dass notwendige Untersuchungen zum Rückstandsverhalten, in der Regel Rückstandsversuche, für die Überprüfung nicht vorgelegen haben. Hinweise darauf, dass die bisherigen RHG gesundheitliche Beeinträchtigungen verursachen könnten, gibt es nicht.

Ausgabejahr 2016
Datum 24.08.2016

Pressekontakt

Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
Presse und Öffentlichkeitsarbeit • Gerichtstraße 49 • 13347 Berlin
Telefon: 030 18444 -88250 • Fax: 030 18444 -89999
E-Mail Adresse: * presse@bvl.bund.de