Zulassung von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Thiacloprid geändert

Datum: 09.06.2016

Nach der Absenkung von Rückstandshöchstgehalten (RHG) für den Wirkstoff Thiacloprid in verschiedenen Obst- und Gemüsekulturen hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit die Zulassung von zwei Pflanzenschutzmitteln geändert. In bestimmten Kulturen ist die Anwendung nicht mehr zulässig, in anderen Fällen wurde die Wartezeit verlängert. Die Änderungen sind ab sofort zu beachten.

Calypso (Zul.-Nr. 024714-00)

  • Die Anwendung in Grünkohl und Endivien ist nicht mehr zulässig
  • Die Anwendung in Kohlrübe und Speiserübe ist nicht mehr zulässig; in dem entsprechenden Anwendungsgebiet lautete die Kultur bisher "Wurzel- und Knollengemüse (ausgenommen: Möhre, Knollensellerie)"; nun heißt es: "Meerrettich, Beten (Rote, Gelbe, Weiße Bete), Topinambur, Wurzelpetersilie, Pastinak, Rettich, Radieschen, Schwarzwurzel, Bocksbart"
  • Für Buschbohnen und Stangenbohnen im Freiland wurde die Wartezeit von 7 Tage auf 14 Tage erhöht
  • Die Anwendung an Brombeeren unter Glas ist nicht mehr zulässig

Bayer Garten Schädlingsfrei Calypso Perfekt AF (Zul.-Nr. 006411-00)

Das Pflanzenschutzmittel wird auch vertrieben als
- Bayer Garten Gartenspray Calypso Perfekt (006411-60)
- Bayer Garten Orchideen Schädlingsfrei Lizetan AF (006411-61)
- Bayer Garten Zierpflanzenspray Lizetan AF 500 ml (006411-62)
- Bayer Garten Zierpflanzenspray Lizetan 400 ml (006411-63)
- ETISSO Schädlings-frei AF (006411-64)
- Bayer Garten Orchideen Schädlingsfrei Lizetan 400 ml (006411-65)

  • Die Anwendung in Endivien, Löwenzahn und Winterportulak ist nicht mehr zulässig; in dem entsprechenden Anwendungsgebiet wurde die Kultur von "Salat-Arten" geändert in "Salat-Arten (ausgenommen Endivien, Löwenzahn, Winterportulak)"
  • Die Anwendung in Grünkohl ist nicht mehr zulässig; in dem entsprechenden Anwendungsgebiet wurde die Kultur von "Kohlgemüse" geändert in: "Pak Choi, Sareptasenf, Mizuna, Kohlrabi, Choy Sum, Komatsuna, Chinakohl, Kopfkohle (Weiß-, Rot-, Spitz-, Rosen- und Wirsingkohl), Blumenkohle"

Hintergrund

Gemäß Artikel 12 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 erfolgte für die bestehenden Rückstandshöchstgehalte (RHG) für den Wirkstoff Thiacloprid eine Überprüfung und in der Folge mit der Verordnung (EU) 2015/1200 eine neue Festsetzung. Dabei wurden die RHGs für verschiedene Erzeugnisse abgesenkt. Wo die abgesenkten RHGs nicht eingehalten werden können, mussten die Kulturen aus der Zulassung herausgenommen werden.

Ausgabejahr 2016
Datum 09.06.2016

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