Widerruf der Listung von IsagrarWAX FOS als Zusatzstoff zu Pflanzenschutzmitteln

Datum: 14.04.2016

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat am 8. April 2016 die Listung des Zusatzstoffes IsagrarWAX FOS (Genehmigungsnummer 5653-00) widerrufen. Bei dem Produkt handelt es sich um einen Zusatzstoff zu Pflanzenschutzmitteln.

Der Grund für den Widerruf sind mögliche Überschreitungen von Rückstandshöchstgehalten (RHG) bei der Verwendung des Zusatzstoffes. IsagrarWAX FOS enthält Phosphonsäure. Verbindungen der Phosphonsäure unterliegen den Regelungen der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 über Höchstgehalte an Pestizidrückständen in oder auf Lebens- und Futtermitteln. Diese Verordnung enthält RHG-Werte für "Fosetyl-Al als Summe aus Fosetyl und Phosphonsäure und deren Salze, ausgedrückt als Fosetyl". Werden Pflanzen mit einem phosphonsäurehaltigem Produkt behandelt, ist grundsätzlich mit Rückständen entsprechend dieser Definiton zu rechnen. Nach den vorliegenden Informationen lässt sich nicht ausschließen, dass es bei praxisgemäßer Anwendung von IsagrarWAX FOS zu RHG-Überschreitungen kommt. Die Erzeugnisse wären dann nicht verkehrsfähig.

Der Widerruf hat zur Folge, dass IsagrarWAX FOS ab sofort nicht mehr als Zusatzstoff zu Pflanzenschutzmitteln in Verkehr gebracht werden darf. Der Aufbrauch von Restmengen ist gesetzlich nicht geregelt. Wegen der Gefahr von RHG-Überschreitungen sollten Anwender eventuell vorhandene Restmengen nicht mehr verwenden.

Ausgabejahr 2016
Datum 14.04.2016

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