Leitlinie für die Abgabe von Pflanzenschutzmitteln im Internet- und Versandhandel erschienen
Datum: 16.03.2016
Die Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Pflanzenschutzmittelkontrolle (AG PMK) hat eine Leitlinie für Online- und Versandhändler erstellt, die ausführlich darüber informiert, welche pflanzenschutzrechtlichen Vorschriften beim Verkauf von Pflanzenschutzmitteln über den Internet- und Versandhandel eingehalten werden müssen.
Die Broschüre beschreibt die Anforderung an Händler, wie der Besitz des Sachkundenachweis Pflanzenschutz oder die Anzeige der Handelstätigkeit. Hierzu werden die Kontaktadressen der zuständigen Behörden in den Bundesländern angegeben. Es folgen Hinweise, welche Angaben zu Pflanzenschutzmitteln in Onlineangeboten enthalten sein müssen und wie die Sachkunde des Käufers bei der Abgabe von Profimitteln überprüft werden kann. Weitere Kapitel beschäftigen sich mit der Pflicht des Verkäufers zur Bereitstellung bestimmter Informationen für Kaufinteressenten und Käufer, den speziellen Anforderungen bei der Abgabe Glyphosat-haltiger Pflanzenschutzmittel sowie mit der Verpackung, Kennzeichnung und Lagerung von Pflanzenschutzmitteln. Darüber hinaus wird über die Pflichten zur Beseitigung verbotener Pflanzenschutzmittel und zur Dokumentation der gelagerten und gehandelten Pflanzenschutzmittel informiert.
Die Leitlinie ist in der Rubrik „Für Händler“ im Internet des BVL abrufbar. In dieser kürzlich neu geschaffenen Rubrik stellt das BVL Informationen über pflanzenschutzrechtliche Vorschriften kompakt und thematisch strukturiert speziell für den Handel dar.
Ausgabejahr
2016
Datum
16.03.2016
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