Zulassung des Pflanzenschutzmittels Fastac ME zur Anwendung gegen Kohlschotenrüssler und Kohlschotenmücke widerrufen

Datum: 10.03.2016

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat am 4. März 2016 die Zulassung des Pflanzenschutzmittels Fastac ME (Zulassungsnummer 007473-00) zur Anwendung gegen Kohlschotenrüssler und Kohlschotenmücke in Raps und Senf-Arten widerrufen. Alle anderen Anwendungen dieses Mittels sind davon nicht betroffen und bleiben gültig.

Da es sich um einen Widerruf von Amts wegen handelt, besteht hinsichtlich der Anwendung gegen Kohlschotenrüssler und Kohlschotenmücke in Raps und Senf-Arten keine Aufbrauchfrist. Das Mittel ist für diesen Zweck also ab sofort nicht mehr anwendbar.

Zum Hintergrund: Eine sinnvolle Bekämpfung von Kohlschotenrüssler und Kohlschotenmücke würde in einen Zeitraum fallen, in dem blühende Pflanzen in den Raps- und Senfbeständen vorkommen. Das Pflanzenschutzmittel Fastac ME ist jedoch als bienengefährlich (B1) eingestuft und darf demzufolge nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden. Das bedeutet, dass Fastac ME in den genannten Anwendungsgebieten praktisch nicht einsetzbar ist.

Ausgabejahr 2016
Datum 10.03.2016

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