Neue Anwendungsbestimmungen für Pflanzenschutzmittel mit den Wirkstoffen Pendimethalin und Prosulfocarb

Datum: 10.03.2016

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat für Pflanzenschutzmittel mit den Wirkstoffen Pendimethalin und Prosulfocarb neue Anwendungsbestimmungen festgesetzt, die die Verflüchtigung und Abdrift herabsetzen sollen.

Die Anwendungsbestimmungen haben folgenden Wortlaut:

  • (NT145) "Das Mittel ist mit einem Wasseraufwand von mindestens 300 l/ha auszubringen. Die Anwendung des Mittels muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Abweichend von den Vorgaben im Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" sind die Verwendungsbestimmungen auf der gesamten zu behandelnden Fläche einzuhalten."
  • (NT146) "Die Fahrgeschwindigkeit bei der Ausbringung darf 7,5 km/h nicht überschreiten."
  • (NT170) "Die Windgeschwindigkeit darf bei der Ausbringung des Mittels 3 m/s nicht überschreiten."

Die neuen Anwendungsbestimmungen gelten für alle zugelassenen Pflanzenschutzmittel, die die Wirkstoffe Pendimethalin bzw. Prosulfocarb enthalten, und für alle Anwendungsgebiete:  

Zul.-Nr.BezeichnungWirkstoff(e)
005017-00PiconaPendimethalin + Picolinafen
005958-00Stomp AquaPendimethalin
005958-60Stomp RapsPendimethalin
006180-00ActivusPendimethalin
006797-00TrinityChlortoluron + Diflufenican + Pendimethalin
006839-00ACTIVUS SCPendimethalin
006839-60InnoProtect Pendi 400 SCPendimethalin
006840-00ADDITIONDiflufenican + Pendimethalin
007363-00Stallion SYNC TecClomazone + Pendimethalin
024834-00MalibuFlufenacet + Pendimethalin
033838-00BoxerProsulfocarb
033838-60FilonProsulfocarb
005017-00PiconaPendimethalin + Picolinafen
005958-00Stomp AquaPendimethalin

Die Anwendungsbestimmungen gelten ab sofort, also auch für bereits gekaufte Mittel. Teilweise waren bei den betroffenen Pflanzenschutzmitteln Anwendungsbestimmungen festgesetzt, die zum Schutz von Gewässern und angrenzenden Flächen verlustmindernde Geräte mit einer geringeren Abdriftminderungsklasse verlangten. Solche Anwendungsbestimmungen wurden angepasst. Es gilt also nun in allen Fällen mindestens Abdriftminderungsklasse 90 % auf der gesamten Fläche.

Hintergrund

In der Vergangenheit hat die Anwendung pendimethalin- und prosulfocarbhaltiger Pflanzenschutzmittel im Einzelfall zu Wirkstoffeinträgen in größerer Entfernung von der behandelten Fläche geführt. Die Folge waren messbare Rückstände in den dort angebauten Kulturen. Die neuen Anwendungsbestimmungen sollen solche Verfrachtungen vermindern. Zur Begrenzung der Abdrift werden Düsen der Abdriftminderungsklasse 90 % vorgeschrieben. Flankierend wird die Fahrgeschwindigkeit auf 7,5 km/h limitiert, weil nur dann die Verlustminderung von 90 % erreicht wird. Der Mindestaufwand von 300 Litern Wasser pro Hektar verringert den Feintropfenanteil. Die Vorschrift, das Mittel nur bei einer Windgeschwindigkeit von höchstens 3 m/s auszubringen, soll sowohl die Abdrift des Spritznebels als auch Verfrachtung durch Bodenerosion vermeiden.

Ausgabejahr 2016
Datum 10.03.2016

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