Zulassung des Pflanzenschutzmittels Basagran zur Anwendung in Sojabohnen widerrufen

Datum: 22.01.2016

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat am 23. Dezember 2015 die Zulassung des Pflanzenschutzmittels Basagran (Zulassungsnummer 052506-00) zur Anwendung in Sojabohnen widerrufen. Alle anderen Anwendungen dieses Mittels sind davon nicht betroffen und bleiben gültig.

Da es sich um einen Widerruf von Amts wegen handelt, besteht hinsichtlich der Anwendung in Sojabohnen keine Aufbrauchfrist. Das Mittel ist für diesen Zweck also ab sofort nicht mehr anwendbar.

Grund für die Entscheidung des BVL ist eine mit der Verordnung (EU) Nr. 1146/2014 erfolgte Absenkung des Rückstandshöchstgehaltes für Bentazon in Sojabohnen von 0,1 mg/kg auf 0,03* mg/kg. Mit den verfügbaren Daten ist nicht sichergestellt, dass dieser neue RHG-Wert einhaltbar ist.

Ausgabejahr 2016
Datum 22.01.2016

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