Aktualisierte Leitlinie für die Expositionsbewertung von Anwendern, Arbeitern, Anwohnern und Umstehenden im Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel

Datum: 13.01.2016

Am 24. April 2015 hat die EFSA die Leitlinie "Guidance on the assessment of operators, workers, residents and bystanders in risk assessment for plant protection products" aktualisiert. Im Ständigen Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel haben die Mitgliedstaaten die Leitlinie am 29. Mai 2015 zur Kenntnis genommen. Sie ist verbindlich anzuwenden für alle Anträge auf Zulassung von Pflanzenschutzmitteln, die ab dem 1. Januar 2016 gestellt werden. Dieses Vorgehen gilt gemäß der Bekanntmachung BVL 15/02/14 vom 28. Oktober 2015 auch für Zulassungsanträge, die in Deutschland gestellt werden.

Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 dürfen Pflanzenschutzmittel nur zugelassen werden, wenn sie bei sachgerechter und bestimmungsgemäßer Anwendung keine schädlichen Auswirkungen auf die Gesundheit haben. Die EFSA-Leitlinie soll Risikobewerter und Antragsteller darin unterstützen, die Exposition für Anwender, Arbeiter, Anwohner und Umstehende gegenüber Pflanzenschutzmitteln, unter Voraussetzung einer sachgerechten und bestimmungsgemäßen Anwendung, abzuschätzen. Dazu werden routinemäßig weiterhin Risikobewertungen für einzelne Pflanzenschutzmittel in einem gestuften Verfahren durchgeführt. Mit der EFSA-Leitlinie ist als Neuerung eine akute Risikobewertung für Anwender, Arbeiter und Umstehende für akut toxische Pflanzenschutzmittel vorgesehen, wobei eine EU-harmonisierte Vorgehensweise für die Ableitung des AAOEL noch aussteht.

Zu der EFSA-Leitlinie gehört ein Kalkulationsprogramm, mit dem sich die Berechnungen durchführen lassen.

Ausgabejahr 2016
Datum 13.01.2016

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