Ableitung von Kennzeichnungsauflagen zur Anwendungssicherheit im Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel

Datum: 13.01.2016

Im Zuge der Bewertung von Pflanzenschutzmitteln kann es erforderlich sein, Kennzeichnungsauflagen zum Schutz von Anwendern und Arbeitern bei Nachfolgearbeiten zu vergeben. Die Vergabe solcher Auflagen erfolgt einerseits basierend auf Modellrechnungen unter Berücksichtigung der Expositionsminderung durch persönliche Schutzausrüstung (siehe EFSA Guidance on the assessment of operators, workers, residents and bystanders in risk assessment for plant protection products (EFSA Journal 2014;12(10):3874)). Andererseits ist es bewährte Praxis, ausgehend von der Einstufung/Kennzeichnung gemäß Gefahrstoffrecht von Pflanzenschutzmitteln vorsorglich bestimmte Schutzmaßnahmen vorzusehen.

Bisher wurden entsprechende Kennzeichnungsauflagen zur Anwendungssicherheit (z. B. persönliche Schutzausrüstung) anhand der BBA-Richtlinie (1993) Teil 1, 3-3 vorgenommen. Diese bezog sich auf das bisherige System zur Ableitung der Einstufung und Kennzeichnung nach Gefahrstoffrecht in Verbindung mit der Stoffrichtlinie (EWG) Nr. 67/548 und der Zubereitungsrichtlinie (EG) Nr. 1999/45. Dieses System wurde durch die europäische Verordnung Nr. 1272/2008 für die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen („CLP“) abgelöst.

Um diese Änderung im Risikomanagement bei der Pflanzenschutzmittelzulassung angemessen umzusetzen, wurde die BBA-Richtlinie überarbeitet. Daraus resultiert die Veröffentlichung: Lichtenberg et al. (2015): „Hazard and risk based allocation of safety instructions to operators handling pesticides“. Sie ist als kostenfreie Version (open access) des Journals für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (JVL) bei www.springerlink.com zugänglich. In gedruckter Form erscheint der Artikel in der JVL-Ausgabe Band 10, Heft 4 im Dezember 2015.

Die Publikation wurde vom Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) und dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) erstellt. Das Julius-Kühn Institut (JKI), der Industrieverband Agrar (IVA), die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) sowie Vertreter der zuständigen Länderbehörden waren beratend an der Entstehung beteiligt.

Gemäß der Bekanntmachung BVL 15/02/13 vom 23.09.2015 im Bundesanzeiger ersetzt diese Veröffentlichung die oben genannte BBA-Richtlinie ab sofort im Zulassungsverfahren. Sie ist insofern auch bei der Stellung von Anträgen für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln zu berücksichtigen.

Ausgabejahr 2016
Datum 13.01.2016

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