Genehmigungen für den Parallelhandel verlieren Gültigkeit durch mutmaßliche Geschäftsaufgabe der Inhaber – Aktualisierung

Datum: 11.05.2015

Im März 2015 hatte das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) festgestellt, dass mehrere Inhaber von Genehmigungen zum Parallelhandel von Pflanzenschutzmitteln ihre Geschäftstätigkeit offensichtlich eingestellt haben und deshalb die ihnen erteilten Genehmigungen ungültig sind.

Von den 12 Unternehmen, die in der Fachmeldung vom 17. März 2015 genannt wurden, konnten zwei inzwischen nachweisen, dass sie noch bestehen. Es handelt sich um die Firmen Direct Agrochemicals Ltd und Sabero Europe B.V. Die Genehmigungen dieser Antragsteller zum Parallelhandel sind also weiterhin gültig.

Weitere Überprüfungen zur Existenz der Antragsteller ergaben, dass die folgenden Unternehmen offensichtlich nicht oder nicht mehr im Handelsregister eingetragen sind:
- Agroquimicos Genericos srl
- Glo Químicos
- KeMiChem CZ spol. S.r.o.
Da Genehmigungen zum Parallelhandel für den jeweiligen Antragsteller erteilt werden, verlieren die für diese Unternehmen erteilten Genehmigungen ihre Gültigkeit. Stichtag war der 16 April 2015. Die betreffenden parallel gehandelten Pflanzenschutzmittel dürfen nicht mehr eingeführt oder neu in den Verkehr gebracht werden. Bezüglich der Abverkaufs- und Aufbrauchfristen legt das BVL das Pflanzenschutzrecht so aus, dass der Abverkauf von Partien, die sich bereits in der Handelskette befinden, noch für 6 Monate zulässig ist, und die Anwendung von Restmengen noch für 18 Monate, jeweils gerechnet ab dem 16 April 2015.

Die betroffenen Mittel gehen aus der Liste der parallel gehandelten Pflanzenschutzmittel hervor, die das BVL in monatlicher Aktualisierung veröffentlicht.

Ausgabejahr 2015
Datum 11.05.2015

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