Genehmigungen für den Parallelhandel verlieren Gültigkeit durch mutmaßliche Geschäftsaufgabe der Inhaber

Mehrere Unternehmen, die vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) Genehmigungen zum Parallelhandel von Pflanzenschutzmitteln erhalten haben, haben offensichtlich ihre Geschäftstätigkeit eingestellt. Damit verlieren die für diese Unternehmen erteilten Genehmigungen ihre Gültigkeit.

Datum: 17.03.2015

Eine Überprüfung ergab, dass zwölf Antragsteller unter der letzten dem BVL bekannten Anschrift nicht mehr erreichbar sind; dem BVL sind weder neue Adressen noch Rechtsnachfolger bekannt. Daraus ist zu schließen, dass die Betriebe nicht oder nicht mehr im Handelsregister eingetragen sind. Es handelt sich um die folgenden Unternehmen:

- AgroArt a.s.

- Agrotech trading GmbH

- ChemSource Ltd

- Direct Agrochemicals Ltd.

- Drax Pesticides Ltd.

- Econ Agrar GmbH

- EC Trade S.P.R.L

- F.F. Company B.V.

- NEW EURO CHEMICALS S.A.

- Quinta Quimicos S.L.

- ReAgtech Ltd.

- Sabero Europe B.V.

Da Genehmigungen zum Parallelhandel für den jeweiligen Antragsteller erteilt werden, sind die Genehmigungen dieser Unternehmen mit Feststellung der Nicht-Existenz durch das BVL (Stichtag 4. März 2015) nicht mehr gültig. In der Liste der parallel gehandelten Pflanzenschutzmittel, die das BVL veröffentlicht, erscheinen die entsprechenden Mittel folglich in der Tabelle der abgelaufenen Genehmigungen mit der Bemerkung „Inhaber existiert nicht mehr“.

Die betreffenden parallel gehandelten Pflanzenschutzmittel dürfen nicht mehr eingeführt oder neu in den Verkehr gebracht werden. Bezüglich der Abverkaufs- und Aufbrauchfristen legt  das BVL das Pflanzenschutzrecht so aus, dass der Abverkauf von Partien, die sich bereits in der Handelskette befinden, noch für 6 Monate zulässig ist, und die Anwendung von Restmengen noch für 18 Monate, jeweils gerechnet ab dem 4. März 2015. Auch diese Fristen gehen aus der Liste des BVL hervor.

Ausgabejahr 2015
Datum 17.03.2015

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