Zulassung von Schneckenkorn mit dem Wirkstoff Methiocarb widerrufen

Datum: 04.06.2014

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat zum 19. September 2014 die Zulassung des Pflanzenschutzmittels Mesurol Schneckenkorn (Zul.-Nr. 024368-00) widerrufen. Der Widerruf gilt auch für die Vertriebserweiterung Bayer Garten Schneckenkorn Mesurol (024368-61).

Nach dem 19. September 2014 dürfen die Mittel nicht mehr verkauft und nicht mehr angewendet werden. Abverkaufs- und Aufbrauchfristen über diesen Termin hinaus sieht das Pflanzenschutzgesetz nicht vor.

Der Grund für den Widerruf ist eine Änderung der Genehmigungsbedingungen für den Wirkstoff Methiocarb in der EU. Zum Schutz von Vögeln, Säugetieren und Nichtzielarthropoden hat die Europäische Kommission mit der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 187/2014 die Verwendung dieses Wirkstoffs in Pflanzenschutzmitteln weiter eingeschränkt und dabei die Anwendung als Molluskizid gestrichen. Nunmehr dürfen nur noch Anwendungen als Repellent bei der Saatgutbehandlung und als Insektizid zugelassen werden.

Ausgabejahr 2014
Datum 04.06.2014

Pressekontakt

Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
Presse und Öffentlichkeitsarbeit • Gerichtstraße 49 • 13347 Berlin
Telefon: 030 18444 -88250 • Fax: 030 18444 -89999
E-Mail Adresse: * presse@bvl.bund.de