Aktualisierte Datenanforderungen für Anträge im Bereich Pflanzenschutzmittel

Datum: 19.03.2014

Mit den Verordnungen (EG) Nr. 283/2013 und 284/2013 sind die Datenanforderungen für die Genehmigung von Wirkstoffen und die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln aktualisiert worden. Im Folgenden gibt das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) einige technische Hinweise zur Antragstellung.

Übergangsregelungen

Im Genehmigungsverfahren für Wirkstoffe gelten die neuen Verordnungen für Dossiers, die ab dem 1. Januar 2014 eingereicht werden.

Im Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel gelten die neuen Verordnungen, wenn die Dossiers zu den Wirkstoffen des beantragten Pflanzenschutzmittels bereits gemäß den neuen Verordnungen eingereicht worden sind, spätestens aber ab dem 1. Januar 2016. In anderen Fällen können aber ab dem 1. Januar 2014 Anträge gemäß den neuen Verordnungen gestellt werden. Die Entscheidung dafür ist bei Einreichung des Antrags schriftlich festzuhalten und kann anschließend nicht mehr geändert werden. Ein entsprechender Vermerk wird im Feld „Bemerkungen“ des Antragsformulars erbeten.

Antragsunterlagen

Die EU-Kommission hat eine Leitlinie mit Hinweisen für die Einreichung der Unterlagen nach den neuen Verordnungen herausgegeben (Guidance Document for applicants on preparing dossiers, SANCO/10181/2013-rev.2.1, 13 May 2013). Diese Leitlinie gilt für die Erstellung von Dossiers für die Wirkstoffbewertung; einige Punkte daraus sind aber auch auf Anträge im Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel anwendbar.

Zu beachten ist, dass sich mit den neuen Datenanforderungen auch die Nummerierung der einzureichenden Unterlagen geändert hat. Wenn also Anträge gemäß den neuen Verordnungen gestellt werden, ist in den Antragsunterlagen die neue Nummerierung zu verwenden. Zur Arbeitserleichterung hat die Europäische Kommission eine Übersetzungsliste (Cross walk) der Antragspunke gemäß den neuen Datenanforderungen (Revised EU) und der bisherigen OECD-Antragspunkte zur Verfügung gestellt. Die Übersetzungsliste befindet sich in der genannten Leitlinie.

Die geänderte Nummerierung ist auch bei der Erstellung von CADDY-Dossiers zu beachten. Ein entsprechender CADDY Table of Content (CADDY-TOC) ist auf der CADDY-Homepage abrufbar.

Ausgabejahr 2014
Datum 19.03.2014

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