Verkehrsfähigkeitsbescheinigung für das Parallelhandelsmittel Amec widerrufen
Datum: 24.02.2014
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat am 19. Februar 2014 die Verkehrsfähigkeitsbescheinigung für das parallelgehandelte Pflanzenschutzmittel Amec (GP-Nummer 033704-00/117) widerrufen.
Das Mittel ist damit nicht mehr verkehrsfähig und darf nicht mehr angewendet werden. Der Widerruf gilt nur für das Mittel mit der angegebenen GP-Nummer. Es wurde sofortige Vollziehung angeordnet, so dass ein eventueller Widerspruch keine aufschiebende Wirkung hat.
Ausgabejahr
2014
Datum
24.02.2014
Pressekontakt
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
Presse und Öffentlichkeitsarbeit •
Gerichtstraße 49 •
13347 Berlin
Telefon: 030 18444 -88250
• Fax: 030 18444 -89999
E-Mail Adresse: *
presse@bvl.bund.de