Genehmigung zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels „Goldor Bait“ in Kartoffeln

Datum: 28.01.2014

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat am 23. Januar 2014 die Anwendung des Pflanzenschutzmittels „Goldor Bait“ zur Bekämpfung des Drahtwurms in Kartoffeln genehmigt. Es handelt sich um eine Zulassung für Notfallsituationen, die vom 27. Januar 2014 bis zum 26. Mai 2014 gilt. Die Anwendung ist beschränkt auf Flächen mit Starkbefall, wenn der Pflanzenschutzdienst einen entsprechenden Warndienstaufruf herausgegeben hat.

Bei „Goldor Bait“ handelt es sich um ein Ködergranulat mit dem Wirkstoff Fipronil, das beim Legen der Kartoffeln in die Pflanzfurche gestreut wird. Die Zulassung ist mit Anwendungsbestimmungen und Auflagen verbunden, die insbesondere auf den Schutz von Bienen abzielen. So darf die Anwendung nur mit Granulatstreugeräten erfolgen, die in einer Liste des Julius Kühn-Instituts aufgeführt sind. Diese Geräte verfügen über technische Einrichtungen, die sicherstellen, dass das Granulat vollständig mit Erde bedeckt wird und keine wirkstoffbelasteten Stäube auf Nachbarflächen verfrachtet werden. Darüberhinaus sind die Betriebsleiter verpflichtet, mindestens 48 Stunden vor der Anwendung Imker zu informieren, die ihre Bienenstände im Umkreis von 60 m um die vorgesehene Behandlungsfläche stehen haben. Bei Beachtung aller Vorschriften zur Anwendung wird das Risiko für Bienen als sehr gering bewertet.

Im November 2013 hatte das BVL die entsprechenden Anträge zunächst abgelehnt. Der entscheidende Grund war eine erwartete Absenkung des Rückstandshöchstgehaltes für Fipronil in Kartoffeln von 0,01 mg/kg auf 0,005 mg/kg. Nach den vorliegenden Rückstandsdaten ist der abgesenkte Wert bei der Anwendung von „Goldor Bait“ nicht einhaltbar. Zwar ist nach wie vor davon auszugehen, dass der Rückstandshöchstgehalt auf EU-Ebene abgesenkt wird, es liegen jedoch inzwischen verlässliche Informationen der Europäischen Kommission vor, dass die im Jahr 2014 erzeugten Kartoffeln davon noch nicht betroffen sein werden. Ein gesundheitliches Risiko für Verbraucher besteht bei Rückständen in Kartoffeln bis 0,01 mg/kg nicht; dies geht aus einer Stellungnahme der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit vom 15. Januar 2014 hervor. Bei dieser Sachlage hat das BVL den Widersprüchen der Antragsteller stattgegeben.

Ausgabejahr 2014
Datum 28.01.2014

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