Verkehrsfähigkeitsbescheinigung für das Parallelhandelsmittel Jazza widerrufen
Datum: 09.01.2014
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat am 4. Dezember 2013 die Verkehrsfähigkeitsbescheinigung für das parallelgehandelte Pflanzenschutzmittel Jazza (GP-Nummer 003922-00/009) widerrufen.
Das Mittel ist damit nicht mehr verkehrsfähig und darf nicht mehr angewendet werden. Der Widerruf gilt nur für das Mittel mit der angegebenen GP-Nummer. Es wurde sofortige Vollziehung angeordnet, so dass ein eventueller Widerspruch keine aufschiebende Wirkung hat.
Ausgabejahr
2014
Datum
09.01.2014
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