Anordnung des Ruhens für das Parallelhandelsmittel KEMICHEM-CLOPYRALID 100 SL
Datum: 07.02.2013
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat am 23. Januar 2013 das Ruhen der Verkehrsfähigkeitsbescheinigung für das parallelgehandelte Pflanzenschutzmittel KEMICHEM-CLOPYRALID 100 SL (GP-Nummer 033488-00/111) angeordnet. Das Mittel ist damit nicht mehr verkehrsfähig und darf nicht mehr angewendet werden. Die Entscheidung gilt nur für das Mittel mit der genannten GP-Nummer. Das BVL hat die sofortige Vollziehung angeordnet, so dass ein eventueller Widerspruch keine aufschiebende Wirkung hat.
Ausgabejahr
2013
Datum
07.02.2013
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