Antrag auf Zulassung von Pflanzenschutzmitteln für Notfallsituationen

Datum: 02.04.2013

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat für die Beantragung von Notfallzulassungen für Pflanzenschutzmittel ein neues Formular erstellt, das ab sofort für entsprechende Anträge zu verwenden ist. Das Formular präzisiert die Angaben und Unterlagen, die mit dem Antrag einzureichen sind.

Die Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 sieht in Artikel 53 vor, dass die Mitgliedstaaten unter bestimmten Umständen das Inverkehrbringen eines Pflanzenschutzmittels für eine begrenzte und kontrollierte Verwendung zulassen dürfen, wenn eine Gefahr anders nicht abzuwehren ist. Zu dieser Regelung hat der Ständige Ausschuss für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit bei der EU-Kommission im Februar 2013 ein Arbeitsdokument mit Durchführungsbestimmungen verabschiedet (Working Document on emergency situations according to Article 53 of Regulation (EC) 1107/2009). Das Arbeitsdokument stellt klar, dass Artikel 53 eine Regelung für Ausnahmesituationen darstellt und nicht dazu missbraucht werden darf, das reguläre Zulassungsverfahren zu umgehen. Mit den neuen Durchführungsbestimmungen soll ein einheitliches Vorgehen in den Mitgliedstaaten erreicht werden. Zur Verbesserung der Transparenz müssen die Mitgliedstaaten nun detaillierter als bisher über erteilte Notfallzulassungen an die EU-Kommission berichten und ihre Entscheidungen rechtfertigen. Im Zuge der praktischen Umsetzung in Deutschland hat das BVL das neue Antragsformular herausgegeben.

Ausgabejahr 2013
Datum 02.04.2013

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