Verkehrsfähigkeitsbescheinigungen für zwei Parallelhandelsmittel widerrufen
Datum: 20.12.2013
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat am 16. Dezember 2013 die Verkehrsfähigkeitsbescheinigungen für die zwei folgenden parallelgehandelten Pflanzenschutzmittel widerrufen:
- Jazza (GP-Nummer 003922-00/012)
- CS Metazachlor (GP-Nummer 006179-00/025)
Die Mittel sind damit nicht mehr verkehrsfähig und dürfen nicht mehr angewendet werden. Der Widerruf gilt nur für die Mittel mit der angegebenen GP-Nummer. Die Entscheidung ist noch nicht bestandskräftig.
Ausgabejahr
2013
Datum
20.12.2013
Pressekontakt
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
Presse und Öffentlichkeitsarbeit •
Gerichtstraße 49 •
13347 Berlin
Telefon: 030 18444 -88250
• Fax: 030 18444 -89999
E-Mail Adresse: *
presse@bvl.bund.de