Verkehrsfähigkeitsbescheinigungen für zwei Parallelhandelsmittel widerrufen

Datum: 20.12.2013

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat am 16. Dezember 2013 die Verkehrsfähigkeitsbescheinigungen für die zwei folgenden parallelgehandelten Pflanzenschutzmittel widerrufen:

  • Jazza (GP-Nummer 003922-00/012)
  • CS Metazachlor (GP-Nummer 006179-00/025)

Die Mittel sind damit nicht mehr verkehrsfähig und dürfen nicht mehr angewendet werden. Der Widerruf gilt nur für die Mittel mit der angegebenen GP-Nummer. Die Entscheidung ist noch nicht bestandskräftig.

Ausgabejahr 2013
Datum 20.12.2013

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