Zulassung von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Flusilazol widerrufen

Datum: 25.09.2013

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat zum 30. September 2013 die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Flusilazol widerrufen. Der Widerruf betrifft die folgenden Mittel:

  • CAPITAN (Zul.-Nr. 024079-00)
  • CHARISMA (Zul.-Nr. 024488-00)
  • HARVESAN (Zul.-Nr. 033923-00)

Es gilt die gesetzliche Abverkaufsfrist bis zum 31. März 2014 und die Aufbrauchfrist bis zum 31. März 2015. Der Widerruf gilt mit denselben Fristen automatisch auch für die zugehörigen Parallelhandelsmittel.

Nach nochmaliger Prüfung hat das BVL festgestellt, dass die von der EU-Kommission vorgegebenen Abverkaufs- und Aufbrauchfristen nach deutschem Recht nicht umgesetzt werden können. Laut Pflanzenschutzgesetz ist für diese Fristen der Tag des Endes der Zulassung maßgeblich. Damit sind die in der Fachmeldung vom 12. September 2013 ursprünglich genannten Fristen hinfällig. Deshalb wurde diese Fachmeldung aus dem BVL-Internetangebot entfernt.

Der Wirkstoff Flusilazol war im Dezember 2006 mit einer Richtlinie der EU-Kommission in die Liste der in Pflanzenschutzmitteln zulässigen Wirkstoffe aufgenommen worden, und zwar befristet bis Juni 2008. Aufgrund einer Klage hatte das Europäische Gericht Erster Instanz diese Befristung bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache ausgesetzt. Diese Entscheidung liegt nun vor: Mit dem Urteil T-31/07 vom 12. April 2013 hat das Gericht die Klage abgewiesen. Damit ist Flusilazol in der EU nicht mehr als Wirkstoff in Pflanzenschutzmitteln zulässig.

Ausgabejahr 2013
Datum 25.09.2013

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