Verkehrsfähigkeitsbescheinigung für das Parallelhandelsmittel Realchemie Imidacloprid widerrufen

Datum: 18.06.2013

Das BVL hat die Verkehrsfähigkeitsbescheinigung für das parallelgehandelte Pflanzenschutzmittel Realchemie Imidacloprid (GP-Nummer 024185-00/010) widerrufen.

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat am 13. Juni 2013 die Verkehrsfähigkeitsbescheinigung für das parallelgehandelte Pflanzenschutzmittel Realchemie Imidacloprid (GP-Nummer 024185-00/010) antragsgemäß widerrufen.

Für Ware, die sich zu diesem Zeitpunkt bereits im freien Verkehr befand, gilt daher derzeit nach den Regelungen des Pflanzenschutzgesetzes eine Abverkaufsfrist bis 13. Dezember 2013. Für Anwender gilt eine gesetzliche Aufbrauchfrist bis 13. Dezember 2014.

Die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 485/2013 vom 24. Mai 2013 legt fest, dass für Zulassungen von Pflanzenschutzmitteln, die Clothianidin, Thiamethoxam oder Imidacloprid enthalten, die Aufbrauchfrist spätestens am 30. November 2013 endet. Es ist davon auszugehen, dass der deutsche Gesetzgeber für Pflanzenschutzmittel mit diesen Wirkstoffen in nächster Zeit eine Anpassung der Abverkaufs- und Aufbrauchfrist vornehmen wird.

Ausgabejahr 2013
Datum 18.06.2013

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