Verkehrsfähigkeitsbescheinigungen für drei Parallelhandelsmittel widerrufen

Datum: 18.06.2013

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat am 5. Juni 2013 die Verkehrsfähigkeitsbescheinigungen für die drei folgenden parallelgehandelten Pflanzenschutzmittel widerrufen:

  • Jazza (GP-Nummer 003922-00/011)
  • CS Metazachlor (GP-Nummer 006179-00/022)
  • Tairon (GP-Nummer 043779-00/041)

Die Mittel sind damit nicht mehr verkehrsfähig und dürfen nicht mehr angewendet werden. Der Widerruf gilt nur für die Mittel mit der angegebenen GP-Nummer. Die Entscheidung ist noch nicht bestandskräftig, allerdings hat das BVL die sofortige Vollziehung angeordnet, so dass ein eventueller Widerspruch keine aufschiebende Wirkung hat.

Ausgabejahr 2013
Datum 18.06.2013

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