Anordnung des Ruhens für drei Parallelhandelsmittel

Datum: 26.04.2013

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat am 12. April 2013 für die drei folgenden parallelgehandelten Pflanzenschutzmittel das Ruhen der Genehmigung angeordnet: Jazza (GP-Nummer 003922-00/011), CS Metazachlor (006179-00/022) und Tairon (043779-00/041). Die Mittel sind damit nicht mehr verkehrsfähig und dürfen nicht mehr angewendet werden. Die Entscheidung gilt nur für die Mittel mit den genannten GP-Nummern. Das BVL hat die sofortige Vollziehung angeordnet, so dass eventuelle Widersprüche keine aufschiebende Wirkung haben.

Ausgabejahr 2013
Datum 26.04.2013

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