Verkehrsfähigkeitsbescheinigung für das Parallelhandelsmittel STEFDIPA 30/340 widerrufen

Datum: 16.02.2012

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat am 9. Februar 2012 die Verkehrsfähigkeitsbescheinigung für das parallelgehandelte Pflanzenschutzmittel STEFDIPA 30/340 (PI-Nummer 050023-00/019) widerrufen. Das Mittel ist damit nicht mehr verkehrsfähig und darf nicht mehr angewendet werden. Der Widerruf gilt nur für das Mittel mit der angegebenen PI-Nummer. Die Entscheidung ist noch nicht bestandskräftig, allerdings hat das BVL die sofortige Vollziehung angeordnet, so dass ein eventueller Widerspruch keine aufschiebende Wirkung hat.

Ausgabejahr 2012
Datum 16.02.2012

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