Verkehrsfähigkeitsbescheinigung für das Parallelhandelsmittel Wuffinga widerrufen

Datum: 21.09.2012

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat am 17. September 2012 die Verkehrsfähigkeitsbescheinigung für das parallelgehandelte Pflanzenschutzmittel "Wuffinga" (GP-Nummer 005338-00/024) widerrufen. Das Mittel ist damit nicht mehr verkehrsfähig und darf auch nicht mehr angewendet werden. Die Rücknahme gilt nur für das Mittel mit der angegebenen GP-Nummer. Die Entscheidung ist noch nicht bestandskräftig, allerdings hat das BVL die sofortige Vollziehung angeordnet, so dass ein eventueller Widerspruch keine aufschiebende Wirkung hat.

Ausgabejahr 2012
Datum 21.09.2012

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