„WUXAL Aminoplant“ darf nicht mehr als Pflanzenstärkungsmittel oder als Zusatzstoff in Verkehr gebracht werden

Datum: 29.06.2012

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat mit sofortiger Wirkung das Inverkehrbringen von „WUXAL Aminoplant“ als Pflanzenstärkungsmittel oder als Zusatzstoff untersagt. Damit ist es nicht mehr erlaubt, „WUXAL Aminoplant“ zu verkaufen, zu bewerben oder zu verschenken.

Es besteht der Verdacht, dass infolge der Anwendung von „WUXAL Aminoplant“ der gesetzlich festgelegte Rückstandshöchstgehalt von Benzalkoniumchlorid (BAC) von 0,01 mg/kg (gemäß Verordnung (EG) Nr. 396/2005) überschritten werden kann. Lebensmittel, welche die gesetzlich festgelegten Höchstgehalte überschreiten, sind nicht verkehrsfähig.

BAC ist eine quartäre Ammoniumverbindung, die u. a. in Desinfektions- und Reinigungsmitteln oder als Konservierungsmittel angewendet wird.

Bei der Beantragung der Listung von „WUXAL Aminoplant“ als Pflanzenstärkungsmittel und als Zusatzstoff wurde vom Antragsteller nicht angegeben, dass BAC in dem Mittel enthalten sein kann.

Ausgabejahr 2012
Datum 29.06.2012

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