Verkehrsfähigkeitsbescheinigung für das Parallelhandelsmittel Nicoron 4% SC widerrufen

Datum: 22.06.2012

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat am 13. Juni 2012 die Verkehrsfähigkeitsbescheinigung für das parallelgehandelte Pflanzenschutzmittel Nicoron 4% SC (PH-Nummer 024409-00/086) widerrufen. Das Mittel ist damit nicht mehr verkehrsfähig und darf nicht mehr angewendet werden. Der Widerruf gilt nur für das Mittel mit der genannten PH-Nummer. Das BVL hat die sofortige Vollziehung angeordnet, so dass ein eventueller Widerspruch keine aufschiebende Wirkung hat.

Ausgabejahr 2012
Datum 22.06.2012

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