„Vi-Care“ darf nicht mehr als Pflanzenstärkungsmittel in Verkehr gebracht werden
Datum: 20.06.2012
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat mit sofortiger Wirkung das Inverkehrbringen von „Vi-Care“ als Pflanzenstärkungsmittel untersagt. Damit ist es nicht mehr erlaubt, „Vi-Care“ zu verkaufen, zu bewerben oder zu verschenken.
Es besteht der Verdacht, dass infolge der Anwendung von „Vi-Care“, z.B. in Kräutern, der gesetzlich festgelegte Rückstandshöchstgehalt von Didecyldimethylammoniumchlorid (DDAC) von 0,01 mg/kg (gemäß Verordnung (EG) Nr. 396/2005) überschritten werden kann. Lebensmittel, welche die gesetzlich festgelegten Höchstgehalte überschreiten, sind nicht verkehrsfähig.
DDAC ist ein Stoff, der zur Desinfektion von Oberflächen angewendet wird.
Bei der Beantragung der Listung von „Vi-Care“ als Pflanzenstärkungsmittel wurde vom Antragsteller nicht angegeben, dass DDAC in dem Mittel enthalten sein kann.
Ausgabejahr
2012
Datum
20.06.2012
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