Vi-Care“ darf nicht mehr als Pflanzenstärkungsmittel in Verkehr gebracht werden

Datum: 20.06.2012

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat mit sofortiger Wirkung das Inverkehrbringen von „Vi-Care“ als Pflanzenstärkungsmittel untersagt. Damit ist es nicht mehr erlaubt, „Vi-Care“ zu verkaufen, zu bewerben oder zu verschenken.

Es besteht der Verdacht, dass infolge der Anwendung von „Vi-Care“, z.B. in Kräutern, der gesetzlich festgelegte Rückstandshöchstgehalt von Didecyldimethylammoniumchlorid (DDAC) von 0,01 mg/kg (gemäß Verordnung (EG) Nr. 396/2005) überschritten werden kann. Lebensmittel, welche die gesetzlich festgelegten Höchstgehalte überschreiten, sind nicht verkehrsfähig.

DDAC ist ein Stoff, der zur Desinfektion von Oberflächen angewendet wird.

Bei der Beantragung der Listung von „Vi-Care“ als Pflanzenstärkungsmittel wurde vom Antragsteller nicht angegeben, dass DDAC in dem Mittel enthalten sein kann.

Ausgabejahr 2012
Datum 20.06.2012

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