Berücksichtigung von Tankmischungen bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln

Datum: 20.12.2012

Zu den Antragsunterlagen für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln gehört eine detaillierte Beschreibung der vorgesehenen Anwendungen (GAP). Die geprüften Anwendungen sind später Teil der Zulassung.

Zur GAP gehört auch die eventuelle Tankmischung mit anderen Mitteln oder Zusatzstoffen. In diesen Fällen wird das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) ab sofort zwischen empfohlenen und vorgeschriebenen Tankmischungen unterscheiden, so wie es die Verordnung (EU) Nr. 546/2011 vorgibt. Erläutert ist die Verfahrensweise in dem Dokument „Tankmischungen im Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel“.

Bisher gab es bei Tankmischungen die Angabe z. B. „in Mischung mit“, gefolgt von der Benennung des Mischungspartners. Gemeint war hier stets die vorgeschriebene Mischung; entsprechend wurde sie im Zulassungsverfahren bewertet. Die erteilten Zulassungen bleiben bezüglich der Beschreibung (z. B. „in Mischung mit“) unverändert.

Ausgabejahr 2012
Datum 20.12.2012

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