Anordnung des Ruhens der Verkehrsfähigkeitsbescheinigung für das Parallelhandelsmittel ChemSource Tebuconazole 250

Datum: 10.12.2012

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat am 4. Dezember 2012 das Ruhen der Verkehrsfähigkeitsbescheinigung für das parallelgehandelte Pflanzenschutzmittel ChemSource Tebuconazole 250 (GP-Nummer 034028-00/194) angeordnet. Das Mittel ist damit nicht mehr verkehrsfähig und darf auch nicht mehr angewendet werden. Die Rücknahme gilt nur für das Mittel mit der angegebenen GP-Nummer. Das BVL hat die sofortige Vollziehung angeordnet, so dass ein eventueller Widerspruch keine aufschiebende Wirkung hat.

Ausgabejahr 2012
Datum 10.12.2012

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