Widerruf der Listung tallowaminhaltiger Zusatzstoffe zu Pflanzenschutzmitteln

Datum: 05.12.2011

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat am 2. Dezember 2011 sechs Produkte mit sofortiger Wirkung von der Liste der Zusatzstoffe zu Pflanzenschutzmitteln gestrichen:

  • Arma (Listungsnummer 5309-00)
  • FRIGATE (4698-00)
  • GENAMIN T-200 NF (4703-00)
  • ISAGRARwaxGLI (6208-00)
  • MonFast Plus (4860-00)
  • Spartan (6161-00)

Diese Zusatzstoffe sind damit nicht mehr verkehrsfähig. Restmengen, die sich beim Anwender befinden, dürfen gemäß den Regelungen des Pflanzenschutzgesetzes noch aufgebraucht werden. Die Entscheidung ist noch nicht bestandskräftig.

Bei Zusatzstoffen zu Pflanzenschutzmitteln handelt es sich um Netzmittel, Haftmittel und ähnliche Produkte, die der Anwender Pflanzenschutzmitteln zusetzt. Die sechs von der Liste gestrichenen Zusatzstoffe enthalten Netzmittel aus der chemischen Gruppe der POE-Tallowamine. Diese Substanzen haben ungünstigere toxikologische und ökotoxikologische Eigenschaften als andere Netzmittel und können die Toxizität der mit ihnen zusammen ausgebrachten Pflanzenschutzmittel erhöhen. An Zusatzstoffe stellt das Pflanzenschutzgesetz hohe Anforderungen: Sie müssen sicher für Mensch und Umwelt sein, und zwar ohne besondere Risikomanagementmaßnahmen. Das BVL hat bei diesen Produkten also nicht die Möglichkeit, erkannte Risiken durch Anwendungsvorschriften auszuschalten. Zudem können Zusatzstoffe mit einer Vielzahl von Pflanzenschutzmitteln kombiniert werden.

Die Listung von Zusatzstoffen ist zeitlich nicht befristet; das BVL kann aber jederzeit eine Überprüfung vornehmen. Veröffentlichungen der letzten Zeit zur Wirkung von Tallowaminen waren der Anlass, für die fraglichen Zusatzstoffe eine solche Überprüfung vorzunehmen. Im Ergebnis lässt sich nicht mit der nötigen Sicherheit feststellen, dass diese Zusatzstoffe in allen Kombinationen und für alle Verwendungszwecke für Mensch und Umwelt sicher sind. Deshalb sieht das BVL für die sechs Zusatzstoffe die gesetzlichen Listungsvoraussetzungen als nicht mehr erfüllt an.

Ausgabejahr 2011
Datum 05.12.2011

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