Verkehrsfähigkeitsbescheinigung für zwei Parallelhandelsmittel widerrufen

Datum: 30.09.2011

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat am 22. September 2011 die Verkehrsfähigkeitsbescheinigung für die beiden folgenden parallelgehandelten Pflanzenschutzmittel widerrufen:

  • Golden Nico 4 (PI-Nummer 024409-00/088)
  • Golden IPU 500 (PI-Nummer 043333-00/016)

Die Mittel sind damit nicht mehr verkehrsfähig und dürfen auch nicht mehr angewendet werden. Die Widerrufe gelten nur für die Mittel mit der angegebenen PI-Nummer. Die Entscheidungen sind noch nicht bestandskräftig.

Ausgabejahr 2011
Datum 30.09.2011

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